Ja zur Änderung des Stempelabgabengesetzes

JA zur Entlastung von KMU und Startups, JA zur Änderung des Stempelabgabengesetzes!

Die Stempelabgaben sind vom Bund erhobene Steuern auf bestimmten Vorgängen des Rechtsverkehrs, insbesondere der Ausgabe und des Handels von Wertschriften, also der Kapitalbeschaffung und des Kapitalverkehrs sowie der Zahlungen von Versicherungsprämien. Der Bund erhebt drei Arten von Stempelabgaben:

  • die Emissionsabgabe (bei der Ausgabe von Wertpapieren)
  • die Umsatzabgabe (beim Handel mit Wertpapieren) und
  • den Versicherungsstempel (bei der Zahlung von Versicherungsprämien)

Bei der Änderung des Stempelabgabengesetzes, über welche wir am 13. Februar abstimmen, geht es ausschliesslich um die Abschaf­fung der Emissionsabgabe. Die anderen beiden Arten von Stempelabgaben sind von der Änderung des Stempel­abgaben­gesetzes nicht betroffen. Das Hauptziel des geänderten Stempelabgabengesetzes ist es, KMU und Startups in einer Phase des zusätz­lichen Eigen­kapitalbedarfs zu entlasten. Im aktuell äusserst schwierigen durch Covid-19 geprägten Umfeld ist dies speziell wichtig. KMU haben in der Regel geringe finanzielle Reserven und wird zur Sicherung der Liquidität oder zur Finanzierung wichtiger Investitionen zusätzliches Eigenkapital benötigt, dann kann es nicht sein, dass der Staat diesen Vorgang mit der finanziellen Belastung durch die Emissionsabgabe bestraft. Daher haben National- und Ständerat der Änderung des Stempelabgabengesetzes auch klar zugestimmt. Die Fraktionen von SVP, FDP und Grünliberalen unterstützten die Vorlage geschlossen und einstimmig, die Vertreter der Mitte-Fraktion gross­mehr­heitlich mit wenigen Enthaltungen.

Argumente für das geänderte Stempelabgabengesetz

Nach oben