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Die Stempelabgaben sind vom Bund erhobene Steuern auf bestimmten Vorgängen des Rechtsverkehrs, insbesondere der Ausgabe und des Handels von Wertschriften, also der Kapitalbeschaffung und des Kapitalverkehrs sowie der Zahlungen von Versicherungsprämien. Der Bund erhebt drei Arten von Stempelabgaben:
Bei der Änderung des Stempelabgabengesetzes, über welche wir am 13. Februar abstimmen, geht es ausschliesslich um die Abschaffung der Emissionsabgabe. Die anderen beiden Arten von Stempelabgaben sind von der Änderung des Stempelabgabengesetzes nicht betroffen. Das Hauptziel des geänderten Stempelabgabengesetzes ist es, KMU und Startups in einer Phase des zusätzlichen Eigenkapitalbedarfs zu entlasten. Im aktuell äusserst schwierigen durch Covid-19 geprägten Umfeld ist dies speziell wichtig. KMU haben in der Regel geringe finanzielle Reserven und wird zur Sicherung der Liquidität oder zur Finanzierung wichtiger Investitionen zusätzliches Eigenkapital benötigt, dann kann es nicht sein, dass der Staat diesen Vorgang mit der finanziellen Belastung durch die Emissionsabgabe bestraft. Daher haben National- und Ständerat der Änderung des Stempelabgabengesetzes auch klar zugestimmt. Die Fraktionen von SVP, FDP und Grünliberalen unterstützten die Vorlage geschlossen und einstimmig, die Vertreter der Mitte-Fraktion grossmehrheitlich mit wenigen Enthaltungen.
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